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Hinweisgeberschutz: EU-Whistleblower-Richtlinie kann unmittelbar gelten

https://www.soldan.de/insights/hinweisgeberschutz-eu-whistleblower-richtlinie-kann-unmittelbar-gelten/

"Unternehmen müssen dringend handeln und den Hinweisgeberschutz ernst nehmen. Die EU-Whistleblower-Richtlinie sieht vor, dass aktuelle oder ehemalige Angehörige eines Unternehmens oder einer staatlichen Stelle ihre Kenntnisse von Missständen oder vom Fehlverhalten anderer an interne oder externe Meldestellen weitergeben und notfalls offenbaren dürfen.

Bis zum 17. Dezember 2021 soll die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Das dies noch rechtzeitig passiert, scheint wenig wahrscheinlich. Der Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes hatte in der abgelaufenen Legislaturperiode keine Mehrheit gefunden. Trotzdem sollten Entscheider in Unternehmen und Verwaltungen die Vorgaben keineswegs ignorieren. „Die Richtlinie ist hinreichend klar und eindeutig und gilt daher unmittelbar“, sagt Prof. Dr. Klaus Herrmann, Partner und Fachanwalt für Verwaltungsrecht der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte in Potsdam."

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