2021-02-21 02:02:43
Die Email an Behörden und Pressevertreter ging mit folgendem Begleittext an über 700 Emailadressen:
Information über Verfassungsbeschwerden zum Masernschutzgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie die Information über die Einreichung von mehreren Verfassungsbeschwerden zum Masernschutzgesetz.
Seit ca. 1 Jahr zittern viele Eltern aus Angst um die Gesundheit ihrer Kinder.
Schon viele Jahre ist es für alle Eltern ein Spagat, wenn es um die Entscheidung geht, ob und mit was und gegen was ihr Kind geimpft werden soll.
Dabei spielen eigene Erfahrungen mit den impfpräventablen Erkrankungen genauso eine Rolle wie eigene Erfahrungen mit Impfungen. Auch innerhalb der Familie oder des Bekanntenkreises wird man mit verschiedenen Für- und Wider konfrontiert.
Jeder hat halt seine persönliche (Vor-)Geschichte und auch eine andere Auffassung von "Gesundheit/gesund bleiben", die in diese wichtige Entscheidung miteinfließen.
Die Beziehung zwischen Eltern und Kinder ist geprägt von natürlichen Instinkten. Die umfassende Liebe und der ausgeprägte Beschützerinstinkt, den Eltern schon vor der Geburt zu ihren Kindern verspüren, ist mächtig und war für das Überleben der Menschheit von jeher notwendig. Eltern tun alles, um ihre Kinder vor Schaden zu bewahren. Auf dieser Grundlage werten Eltern nun alle Informationen und Erfahrungen aus und
entscheiden nach ihrem Gewissen, was sie für ihr Kind als bestmöglichen Schutz ansehen.
Seit das Masernschutzgesetz in Kraft getreten ist, stehen viele Eltern vor einem Problem: Die bisherige Freiheit, nach ihrem Gewissen für ihr Kind entscheiden zu können, ist verletzt.
Sie werden mit der Androhung von Repressalien gezwungen, ihr Kind gegen ihr Gewissen impfen zu lassen, um eine Immunität nachweisen zu können. Das bringt Eltern seit dem 01.03.2020 um den Schlaf und läßt sie verzweifelt und verängstigt keine Ruhe mehr finden.
Deshalb haben wir uns jetzt mit anhängendem Brief an das BVerfG gewandt und darum gebeten, unseren Sorgen und Nöten ein Ende zu bereiten.
Wir hoffen auf ein offenes Ohr und Herz der zuständigen Richter.
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