Der Konzertabbruch in der Brasserie Lorraine wegen kultureller Aneignung hat ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hat ein Strafverfahren gegen unbekannte Täterschaft wegen Rassendiskriminierung eröffnet, dies berichtet die Plattform Today Bärn.
Alles zu Corona, Medien, Wirtschaft u. v. m. Da, wo es passiert... Kanal von Jean-Marc König, freier Journalist, Bürgerrechtler, Freiheitskämpfer. Videos: tinyurl.com/mrzdswn2. Fotos: tinyurl.com/4...