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Können Patienten den Impfstatus ihres Zahnarztes erfragen? „L | Dr. med. Carola Javid- Kistel MITEINANDER MUTIG SEIN- ÄRZTE STEHEN AUF FÜR PATIENTEN.....🙏❤

Können Patienten den Impfstatus ihres Zahnarztes erfragen?

„Lieber Zahnarzt, sind Sie denn geimpft?” Fragen darf ein Patient das, aber nicht mit einer Antwort rechnen. Denn der Impfstatus ist Privatsache. Ein Anwalt für Medizinrecht erklärt die Rechtslage.

Können Patienten rechtlich gesehen den Impfstatus ihres behandelnden Arztes erfragen? Nein, denn Impfbereitschaft und Impfstatus bleiben Privatsache. Auch wenn es im Alltag und in der Praxis immer häufiger vorkommt, dass man sich über den Impfstatus austauscht oder dieser im Zuge des Infektionsschutzgesetzes und der 3/2G-regel abfragt wird, gilt das nicht überall und für jeden. Ein Zahnarzt ist nicht auskunftspflichtig gegenüber seinem Patienten. Er muss diesem also auch nicht seinen Impfnachweis offenlegen.

https://www.zm-online.de/news/praxis/koennen-patienten-den-impfstatus-ihres-zahnarztes-erfragen/

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