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Ein Mann wurde auf einen Polizeieinsatz aufmerksam, wo eine Pe | Miesling News

Ein Mann wurde auf einen Polizeieinsatz aufmerksam, wo eine Person am Boden fixiert wurde und schrie. Der Mann ging dort hin und beschwerte sich über das seiner Meinung nach zu harte Vorgehen.

Als die Beamten ihn wegschicken wollten, zückte er sein Telefon und filmte das Geschehen. Die Polizisten wiesen ihn an, das zu unterlassen, da Aufnehmen verboten sei.

Der Mann widersetzte sich, sodass sein Telefon beschlagnahmt wurde.

Das Gericht urteilt: "Der hier vorliegende Polizeieinsatz ist im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt. Die hier gesprochenen Worte sind damit in faktischer Öffentlichkeit gesprochen worden, da der Ort frei zugänglich ist. Die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes, welches unerlaubte Audioaufnahmen verbietet, umfasst darüber hinaus keine dienstlichen Handlungen, welche rechtlich gebunden sind und der rechtlichen Überprüfung unterliegen. Das Telefon hätte nicht beschlagnahmt werden dürfen."

LG Osnabrück Az.: 10 Qs 49/21

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