Dies ergibt sich aus dem juristischen Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten muss. Durch die Herausgabe des PIN-Codes erlangt die Polizei u.a. Zugriff auf Fotos, Chat-Verläufe, Videos und Standortdaten, welche als Beweise dienen können.
Selbst wenn die Polizei das Telefon berechtigt beschlagnahmt, muss man keinerlei PIN-Code oder andere Entsperrmöglichkeiten nennen.
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