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Freispruch für Hartung! 'Krimineller Polizeibeamter' ist keine | Miesling News

Freispruch für Hartung! "Krimineller Polizeibeamter" ist keine Beleidigung!

Am 1. Mai 2020 prügelten Polizisten Bürger durch die Straßen von Aue, weil sich diese friedlich versammeln wollten. Ein besonders schlimmes Video, in dem ein junger Mann unvermittelt attackiert wurde, kommentierte Stadt- und Kreisrat Stefan Hartung mit den Worten "Ein krimineller Polizeibeamter". Dafür wurde er heute vor das Amtsgericht gezerrt.

Doch das Gericht folgte der Argumentation des Rechtsanwaltes Martin Kohlmann: Eine solche Äußerung muss zulässig sein. Und selbst der Staatsanwalt forderte plötzlich Freispruch, regte an, sich doch zukünftig in der Wortwahl zu mäßigen, das Wort "überzogen" hätte für den Einsatz auch gereicht. Kohlmann entgegnete: Zuerst soll sich doch der oberste Dienstherr des Staatsanwaltes, Herr Kretschmer, mäßigen, der die Bürger im Freistaat aufhetzt und spaltet!

Wir gratulieren unserem stellv. Vorsitzenden Stefan Hartung zu diesem Erfolg für die Meinungsfreiheit!

FREIE SACHSEN: @freiesachsen