In Dresden hat die Mitarbeiterin (60) eines Seniorenheimes gegen ihre unbezahlte Freistellung aufgrund ihrer fehlenden Corona-Impfung geklagt und Recht bekommen.
Die Köchin legte ihrem Arbeitgeber im Frühjahr 2022 keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vor und wurde deshalb suspendiert. Bis Jahresende bekam die Frau KEINEN Lohn ausgezahlt!
Am 11. Januar urteilte das Arbeitsgericht in Dresden: „Der Beklagte war nicht berechtigt, die Klägerin von ihrer vertraglichen Leistungspflicht zu suspendieren“.
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