🔥 Fett schnell verbrennen. Erfahren Sie wie! 💪

COVID-19-Maßnahmen: Das Ende der COVID-Verwaltungsstrafen Heu | MICHAEL WENDLER 🚨

COVID-19-Maßnahmen: Das Ende der COVID-Verwaltungsstrafen

Heute vor einem Jahr wurde die COVID-19-Impfpflicht im Gesundheitsausschuss des Bundesrats beraten und wenige Tage später, am 4.2.2022, im BGBl kundgemacht. Heute ist die COVID-19-Impfpflicht Geschichte. Ausgehend von aktuellen Medienberichten soll nun endlich auch das COVID-19-Maßnahmengesetz beendet werden.

Das bedeutet, dass die Befristung des COVID-19-Maßnahmengesetzes - anders als bisher - kein weiteres Mal im Nationalrat verlängert werden wird. Somit kann das Gesetz am 30.06.2023 plangemäß außer Kraft treten (§ 13 Abs 1 COVID-19-MG).

Das ist aber schon heute eine gute Nachricht: Wird von den Behörden ein Verfahren wegen Verletzung des COVID-MG angestrengt - beispielsweise wegen Verletzung der Maskenpflicht in Wien -, ist es ab sofort sinnvoll, das anhängige Strafverfahren durch formale Rechtsbehelfe und Eingaben zu verzögern. Das gilt prinzipiell für alle noch anhängigen Verfahren. Gelingt diese Verzögerung bis zum 01.07.2023, also bis zu einem Zeitpunkt, an dem die gesetzliche Grundlage für das Strafverfahren entfallen sein wird, ist das noch anhängige Strafverfahren nach dem strafrechtlichen Günstigkeitsprinzip einzustellen (§ 1 Abs 2 VStG).

- RA Dr. Michael Schilchegger
(t.me/schilchegger)

P.S.: Die Teilnehmer am Projekt "Athene" erhalten kommende Woche eine Nachricht von mir!