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Da es 2020 eine Änderung des 'sächsPolG' gab haben wir unseren | Metapedia - Die alternative Enzyklopädie - Unterstützer-Kanal

Da es 2020 eine Änderung des "sächsPolG" gab haben wir unseren Flyer noch mal aktualisiert!

Es betrifft lediglich Punkt 7:

Aus Artikel 8 SächsPolG wird Artikel 11 SächsPVDG

Es ändert sich lediglich der Name des Gesetzes und die dazugehörige Artikelnummer!

In der Aussage bleibt dieser Artikel gleich!

§ 11Ausweispflicht 1.Auf Verlangen des Betroffenen haben sich Polizeibedienstete bei der Ausübung ihrer Tätigkeit auszuweisen.

Also lasst euch nach einer überzogenen Maßnahme, Beleidigung oder Polizeigewalt die Dienstnummer und den Namen des jeweiligen Polizisten zeigen! ES IST EUER RECHT - auch wenn die Polizei behauptet es würde nicht stimmen!