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»MMS-Produkte«, also Natriumchlorit-Produkte, sind nicht verbo | Chlordioxid Fachseminar Rainer Taufertshöfer

»MMS-Produkte«, also Natriumchlorit-Produkte, sind nicht verboten!

Das BfArM gab in seiner Pressemitteilung 3/15 bekannt, dass sie Natriumchlorit-Produkte ausschließlich der Firma Luxusline Ltd. als Präsentationsarzneimittel einstuft. Als Präsentationsarzneimittel sind nach dem Arzneimittelgesetz Produkte einzustufen, die zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bestimmt sind. Anders als bei Funktionsarzneimitteln ist dabei nicht die pharmakologische Wirkung eines Stoffes ausschlaggebend, sondern die Frage, wie ein Produkt ausgelobt wird und wie es daraufhin vom Verbraucher verstanden wird.

Also hat das BfArM immer noch nicht den Schuss der EU aus 2013 gehört, als Natriumchlorit als Funktionsarzneimittel durch die EU zugelassen wurde und weit mehr als ein Präsentationsarzneimittel darstellt oder soll dieser Sachverhalt dem Bürger verheimlicht werden?

Die aktuellste BfArM Pressemitteilung 3/15 zu »MMS«, wurde von der rbb-Redaktion vorsätzlich falsch dargestellt. Im KONTRASTE Sendebeitrag vom 14.04.2015 sollte suggeriert werden, dass der Verkauf von »MMS« Natriumchlorit-Lösungen in Deutschland generell verboten sei! Auf meine Anfrage hin, bestätigten der rbb-Chefredakteur Christoph Singelnstein und die rbb-Intendantin Dagmar Reim gemeinschaftlich, dass sich der Sendebeitrag mit dem »generellen MMS-Verbotshinweis« auf genau diese Pressemitteilung bezog.

Tatsächlich wurde jedoch durch das BfArM ausschließlich ein einzelnes Natriumchlorit-Produkt der Firma Luxusline Ltd. als Präsentationsarzneimittel einstuft, da dieses Unternehmen im Zusammenhang mit dem Verkauf ihrer »MMS-Produkte« auch Dosierungsangaben und Krankheitsbilder angaben, die mit ihren Präparaten möglicherweise heilbar gewesen seien.

Vollständiger Artikel https://www.rainer-taufertshoefer-medizinjournalist.de/medienskandal-mms-therapie-chlordioxid