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ALLE BAYERN, DIE DIE EINTRAGUNGSVORAUSSETZUNGEN ERFÜLLEN, SIND | Matthias Langwasser Offiziell

ALLE BAYERN, DIE DIE EINTRAGUNGSVORAUSSETZUNGEN ERFÜLLEN, SIND AUFGERUFEN MITZUWIRKEN

Volksbegehren "Abberufung des Landtags" vom 14. bis 27. Oktober 2021 in Bayern

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"Vom 14. bis 27. Oktober 2021 - öffentliche Auslegung der Eintragungslisten in Eintragungsräumen der Gemeinden und Städte in ganz Bayern.

Voraussetzung für die Eintragung
Eintragungsberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am letzten Tag der Eintragungsfrist, 27. Oktober 2021
• mindestens 18 Jahre alt sind (am 27. Oktober 2003 oder früher geboren sind),
• seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben oder
• sich sonst gewöhnlich in Bayern aufhalten,
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wichtig - bitte beachten:
• Die Gemeinden verschicken keine amtlichen Benachrichtigungen an die eintragungsberechtigten Personen mit einem Hinweis auf das Volksbegehren und den Eintragungszeitraum.
• Eine Eintragung per Brief (wie beispielsweise eine Beteiligung per Briefwahl an der Bundestagswahl) ist nicht möglich.
• Die Abstimmung erfolgt durch Eintragung in einem Eintragungsraum in Bayern.
• Innerhalb einer Gemeinde ist der Eintragungsraum frei wählbar."

———

„Wo kann man sich in München eintragen?
Eintragungsmöglichkeiten in München
Sie werden noch bekannt gegeben.“

Anmerkung:
Es ist ja noch Zeit, der Wahlgang beginnt ja erst nächste Woche Donnerstag

https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Wahlen-und-Abstimmungen/Volksbegehren---Abberufung-des-Landtags.html