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Heute noch nicht gelacht? Positiv Getestete dürfen schwimme | Matthias Langwasser Offiziell

Heute noch nicht gelacht?

Positiv Getestete dürfen schwimmen - mit Maske

Ab 1. August dürfen Menschen, die in Österreich positiv auf Corona getestet wurden, wieder in Freizeiteinrichtungen gehen. Dabei müssen sie jedoch eine FFP2-Maske tragen, was zu skurrilen Situationen in Gasthäusern oder Freibädern führen kann.

So müssen positiv Getestete laut Verordnung auch im Schwimmbecken noch eine Maske tragen, wenn sie nicht mindestens zwei Meter Abstand zu anderen Menschen halten können.

Auch an Seen und anderen Gewässern müssen positiv Getestete zukünftig eine FFP2-Maske tragen, sofern sie sich keinen Platz mit ausreichend Abstand zu anderen Badegästen suchen.

Während das an Land noch einfacher zu bewerkstelligen ist, gibt es im kühlen Nass ein paar Tücken. So nimmt die Schutzwirkung des Mund-Nasen-Schutzes ab, je feuchter er ist. Gesundheitspersonal empfiehlt daher einen Tausch gegen frische Masken, was bedeutet, dass Badegäste gleich mehrere davon einpacken sollten... Zudem sollte eine Maske, die im Wasser nass wurde, nicht mehr wiederverwendet werden. Und: Ein Sprung vom Beckenrand ist wohl auch nicht zu empfehlen, man will schließlich seine Maske nicht verlieren.


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