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Strafgesetzbuch § 129 - Bildung krimineller Vereinigungen '(1 | MASKENFREI ZUGANGSKANAL ♠️◻️♥️🦅

Strafgesetzbuch § 129 - Bildung krimineller Vereinigungen

"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

[...]

(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat..."

https://dejure.org/gesetze/StGB/129.html

Darum macht das BRD-Regime was es will! Jede Partei ist ein Verein.

@MASKENFREI_ME