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Die Energieversorger bleiben an ihre Preisgarantien gebunden. | Mingers.

Die Energieversorger bleiben an ihre Preisgarantien gebunden. Höhere Beschaffungspreise rechtfertigten keine Preiserhöhungen, soweit die Verträge eine Preisgarantie enthalten.

Denn steigende Beschaffungskosten sind keine Kosten, die eine Preissteigerung rechtfertigen. Dies sind nur Steuern, Abgaben oder Umlagen.

Die sorgfältige Prüfung des eigenen Vertrages lohnt sich.

Viele Versorger werden wohl jetzt dazu übergehen, bestehende Verträge mit Kunden selbst zu kündigen.

LG Düsseldorf Az. 12 O 247/22