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BVerfGericht bestätigt: Merkels Amtsmissbrauch ist unverzeihli | Marc Bernhard MdB

BVerfGericht bestätigt: Merkels Amtsmissbrauch ist unverzeihlich!

Mit ihrer öffentlich getätigten und auf Regierungsseiten publizierten Aussage, „die Wahl Kemmerichs mit Stimmen der AfD sei unverzeihlich und rückgängig zu machen“ hat die ehemalige Bundeskanzlerin Merkel in amtlicher Funktion die AfD negativ qualifiziert und damit in einseitiger Weise auf den freien Wettbewerb der politischen Parteien eingewirkt.

Dieser Eingriff in das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Prozess der politischen Willensbildung aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG ist weder durch den Auftrag des Bundeskanzlers zur Wahrung der Stabilität der Bundesregierung, sowie des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland in der Staatengemeinschaft gerechtfertigt, noch handelt es sich um eine zulässige Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung.
Dieser Amtsmissbrauch war autoritär, antidemokratisch und ist daher unverzeihlich!

https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2022/rechtsbruch-merkel/