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Hallo aus der Kreisverwaltung! Am 31. Dezember 2021 und 1. | Marburg-Biedenkopf - mein Landkreis

Hallo aus der Kreisverwaltung!
Am 31. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an bestimmten öffentlichen Orten im Landkreis Marburg-Biedenkopf untersagt. Zudem wird auch für den privaten Bereich dringend empfohlen, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Abfeuern von Schreckschusswaffen zu verzichten.
Alle wichtigen Infos (u.a. mit Nennung der genauen öffentlichen Plätze) findet Ihr auf https://t1p.de/mz2t

Mit dem Verbot beziehungsweise Appell sollen Gruppenbildungen in der Öffentlichkeit verhindert und eine Überlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser durch Feuerwerksverletzungen vermieden werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist ab 30. Dezember auf https://www.marburg-biedenkopf.de/ einsehbar.