Es kursiert das Gerücht, dass für Kinderarztpraxen die Regelun | Marburg-Biedenkopf - mein Landkreis
Es kursiert das Gerücht, dass für Kinderarztpraxen die Regelung gelte, dass Eltern, Erziehungsberechtigte oder Betreuer einen aktuellen Testnachweis vorlegen müssten.
Das ist falsch!
Richtig ist: Eltern, Erziehungsberechtigten oder Betreuern sind keine „Besucher“ im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, sondern erforderliche Begleitpersonen. Für sie gilt eben keine Testpflicht!
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