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Weiterhin auf freiem Fuß ist ein syrischer Asylwerber, der in | Manfred Haimbuchner

Weiterhin auf freiem Fuß ist ein syrischer Asylwerber, der in Weyer ein junges ukrainisches Mädchen vergewaltigt haben soll. Er wurde war festgenommen, aber die Staatsanwaltschaft hat den Tatverdacht nicht auf „dringlich“ eingestuft, daher wurde er wieder freigelassen und sitzt nicht in U-Haft. Wer übernimmt die Verantwortung dafür, wenn sich der mutmaßliche Täter absetzt?
Ganz klar gilt: Wer eine Straftat begeht, hat das Gastrecht verwirkt. Diese Asylwerber müssen umgehend abgeschoben werden.

Ich bin nicht bereit, Schwerstkriminelle hierzubehalten oder sie auf Kosten des Steuerzahlers bei uns durchzufüttern.