2022-07-13 16:46:00
Selbstbestimmungsgesetz -Was kommt auf uns zu?
Die Ampel-Regierung hat schon In ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, dass sie das Transexuellengesetz von 1981 durch ein modernes sogenanntes "Selbstbestimmungsgesetz" ablösen möchten.
Ende Juni stellten Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Dr Marco Buschmann dieses Gesetz vor.
1.) Jeder kann einmal im Jahr beim Standesamt sein Geschlecht ändern ohne ärztliche Atteste zu erbringen.
2.) Eltern werden entmündigt: Bei Jugendlichen über 14 kann das Familiengericht einschreiten, wenn die Eltern sich nicht im Sinne des vermeintlichen Kindeswohls für eine Geschlechtsänderung entscheiden. Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu den "Kinderrechten" wird gelegt.
3.) Die Benutzung des "Deadnames" einer Person soll mit einem bußgeldbewehrten Offenbarungsverbot belegt werden. Wer den alten Namen einer Person nennt, muss zahlen.
4.) Geschlechterspezifische Schützräume wie Frauenhäuser oder Frauengefängnisse werden entwertet. Wo das Frausein per Sprechakt erfolgt, gibt es keine Möglichkeit mehr Geschlechtertrennung aufrecht zu erhalten.
5.) Gewaltprävention oder öffentliche Fahndungen werden vereitelt, da potenzielle Tätergruppen nicht mehr geschlechtsspezifisch eingegrenzt werden können.
Auch wenn das Selbstbestimmungsgesetz als queerfeministisches Novum gefeiert wird, so bedeutet es doch das Ende des Feminismus. Die letzten Schutzräume fallen. Wo es keine Frauen mehr gibt, findet auch der vermeintliche Frauenrechtskampf ein Ende.
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