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Das Anlegen einer 'elektronischen Patientenakte' darf nur mit | LK News für ein Leben in Freiheit

Das Anlegen einer "elektronischen Patientenakte" darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Bürgers zulässig sein. Dies fordert eine aktuelle Petition.

Derzeite Pläne der Regierung sehen eine stillschweigende Zustimmung bzw. eine Widerspruchslösung vor.

Persönliche medizinische Daten gehören nicht in eine globale Datenbank, auf die sogar Dritte Zugriff erhalten sollen. Die Petition kann noch bis zum 24. Juli mitgezeichnet werden:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_05/_05/Petition_150309.nc.html