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Mit dem Geld will sie dann offenbar die geplanten 1,5 Millione | Kulturstudio.tv | WAHRHAFTIG - AUTHENTISCH - UNPERFEKT

Mit dem Geld will sie dann offenbar die geplanten 1,5 Millionen Fachkräfte finanzieren, welche sie pro Jahr ins Land holen möchte.

Fachkräftemangel und drohende Finanznot Chefin der Wirtschaftsweisen will Witwenrente abschaffen
Witwer und Witwen erhalten mitunter hohe Renten, auch wenn sie selbst nie eingezahlt haben. Damit muss Schluss sein, verlangt Ökonomin Monika Schnitzer – und schlägt eine Reform vor.

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Man kann nicht behaupten, dass Monika Schnitzer Gegenwind scheut. Regelmäßig meldet sich die Wirtschaftsweise mit Vorschlägen zu Wort, die, vorsichtig ausgedrückt, nicht sofort allerseits uneingeschränkte Zustimmung erhalten. Jüngst betonte Schnitzer, sie halte 1,5 Millionen Zuwanderer im Jahr für notwendig. Zudem plädierte sie für eine Reform der umstrittenen Erbschaftsteuer.

Nun hat Schnitzer eine Abschaffung der Witwenrente in ihrer bisherigen Form ins Spiel gebracht. »Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen«, sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrats dem SPIEGEL. »Außerdem tragen so alleinstehende Beitragszahlende zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Partner bei, die selbst nicht in das System einzahlen.«

Dies sei ihre persönliche und keine im Sachverständigenrat abgestimmte Position, sagte Schnitzer auf einer Podiumsdiskussion des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA), an der auch Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) teilnahm.
Rentensplitting als verpflichtende Variante

Dabei geht es der Ökonomin nicht darum, Hinterbliebenen, die selbst nie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, die Rentenzahlung künftig ersatzlos zu streichen. Vielmehr plädiert sie dafür, dass eine bereits seit 2002 bestehende, aber nur sehr selten genutzte Möglichkeit künftig die verpflichtende Variante wird: das Rentensplitting. Dabei werden alle Rentenansprüche, die von einem oder beiden Partnern während einer Ehe erworben werden, hälftig aufgeteilt – das Prinzip der Zugewinngemeinschaft in einer Ehe. Nach dem Tod eines Partners bleiben dem Hinterbliebenen also diese Hälfte plus die vor der Ehe erworbenen eigenen Ansprüche.

Wie immer bei Reformen in der Rente würde eine solche Neuregelung nicht die aktuellen Beziehenden treffen und mit langen Übergangsfristen ausgestattet werden, weil die potenziell Betroffenen die Gelegenheit haben müssen, ihre Lebensplanung daran anzupassen.

Die derzeitige Regelung der sogenannten großen Witwenrente sieht hingegen vor, dass hinterbliebene Ehepartner mindestens 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners erhalten – unabhängig davon, ob Ansprüche während der Ehe erworben wurden oder nicht. Dazu kommen Kinderzuschläge von mehr als 70 Euro für das erste und mehr als 35 Euro für jedes weitere Kind. Dies widerspreche dem Äquivalenzprinzip, wonach sich die Auszahlungen grundsätzlich nach den selbst geleisteten Beiträgen bemäßen, sagte Schnitzer dem SPIEGEL.

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