2021-10-08 13:37:13
VORSCHLAG EINES FRIEDENSVERTRAGES
1) Gegenseitiges auf ewig gültiges Verzeihen aller aneinander begangener Völkerrechtsverbrechen im Zuge der Kriegshandlungen 1914–1918 und 1939–1945 und der jeweiligen Nachkriegszeit.
2) Gegenseitiger und endgültiger Verzicht darauf, sich diese Verbrechen wechselseitig vorzuwerfen und Ansprüche daraus geltend zu machen. Die unselige und rückwärtsgewandte Kriegsschulddebatte ist 90 bzw. 65 Jahre nach den beiden Weltkriegen zu beenden. Dazu halten wir für erforderlich:
3) Öffnung aller Archive der ehemaligen Kriegsgegner zur Erforschung der wahren Gegebenheiten in den Abläufen 1910 bis 1950 und Rückgabe der beschlagnahmten, unverfälschten Archivstücke auf Gegenseitigkeit.
4) Berufung einer Wahrheitsfindungs-Kommission von unabhängigen Historikern aus neutralen Ländern zur Auswertung der bisher geheim gehaltenen Primärdokumente aus verschlossenen Archiven und Übernahme ihrer Ergebnisse in die Bildungsarbeit der Vertragsstaaten. Der Frieden soll zwischen den Vertragspartnern unumkehrbar gemacht werden. Das ist zu erreichen durch:
5) Beendigung aller Besatzungen und Auflösung militärischer Fremd-Stationierungsstützpunkte im Vertragsgebiet.
6) Unverletzlichkeit aller Staatsgrenzen der Vertragspartner.
7) Rückgabe beschlagnahmten Eigentums; wo das nicht möglich ist, wird über eine Regelung Einigkeit hergestellt.
8) Verpflichtung zur Öffentlichkeit der Diplomatie.
9) Umwandlung der NATO zur NESO (Northern Earth Security Organisation). Diese soll als politische Organisation und zugleich reine Verteidigungsgemeinschaft gewährleisten, dass kein Mitglied im Bunde mit anderen Mitgliedern dieser Organisation gegen einen dritten Staat der Gemeinschaft aus Eurasien und Nordamerika koalieren kann.
10) Die NESO soll gleichzeitig den freien Welthandel sichern. Sie erklärt dazu die Offenheit der Handelswege zu Land, Luft und See.
11) Piraterie wird geächtet. Alle Nationen haben zur Abwehr der Piraterie das Notwehrrecht.
12) Die NESO-Staaten erklären vor der Weltöffentlichkeit den Verzicht auf Gewalt als Mittel ihrer Politik. Sie werden das Selbstbestimmungsrecht der Völker respektieren und nie wieder als erste Waffen einsetzen. Nur die Vereinten Nationen haben das Gewaltmonopol, gegen Staaten vorzugehen, die Völkerrechtsverbrechen wie Völkermord und/oder Vertreibung begehen.
13) Die NESO-Staaten werden keinen anderen Staat in irgendeiner Weise unterstützen, der sich künftig des Völkerrechtsverbrechens der Vertreibung und/oder des Völkermordes schuldig macht.
14) Die NESO-Staaten garantieren religiöse Toleranz und werden keine religiösen Dominanzbestrebungen zulassen.
Auf der Grundlage dieser 14 Punkte sind die Regierungen aller betroffenen Staaten zu einer Friedenskonferenz nach Münster und Osnabrück einzuladen, um den Zweiten Weltkrieg endgültig abzuschließen und dadurch künftigen Generationen die Perspektive eines unbefangenen Weges in eine friedliche Zukunftsordnung in gegenseitiger Achtung und Verantwortung zu ermöglichen.
Verantwortlich für vorliegenden Text:
Max Klaar
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