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Urdeutsche werden als Ausländer geführt (richtig, da Wohnhaft | Klartext20/21-Gemeinsam 👍🏻Info-kanal🔝🖤🤍❤️

Urdeutsche werden als Ausländer geführt (richtig, da Wohnhaft in einem Schutzgebiet (WRV) mit Landesangehörigkeit nach Art. 278 VV und keinen Wohnsitz im Bundesgebiet gem. Art. 1, 3 BVerf.) und Deutscher, ohne das Wort „Staatsangehörigkeit“, der wenigstens „unmittelbarer Reichsangehöriger“ ist und so noch Rechte aus dem Kaiserreich ableiten kann. Aber kein Bundesrecht! Wer die UR erhält, der wird scheinbar aus der Ausländerliste gelöscht.

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