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Bayern verschärft ab Montag die Situation für Eltern und Schül | Klagepaten Eltern Info

Bayern verschärft ab Montag die Situation für Eltern und Schüler!

Nach den Allerheiligenferien, also ab dem 8. November, gilt in Bayern in Grundschulen für eine Woche, ab Jahrgang 5 für zwei Wochen wieder eine "Maskenpflicht" während des Unterrichts.

Ziel dieser Maßnahme sei es, so das Ministerium im Rundschreiben vom 4.11.21 (das mir vorliegt) an die Schulen, "einen zusätzlichen Sicherheitspuffer zu schaffen und den Eintrag von Infektionen aus dem privaten Bereich in die Schulen zu minimieren" - und das, obwohl man inzwischen gesichert weiß, daß es für die Annahme einer solchen Gefahr keinerlei Anhaltspunkte gibt.

In diesem Zusammenhang kam während unserer aktuellen Vortragsreise in Oberbayern die besorgte Frage von Eltern auf, ob Kinder, die die "Testpflicht" verweigern, die ebenfalls verschärft wird, nun als "Schulschwänzer" angesehen werden?

Ja, meint das Bay. Schulministerium im Rundschreiben vom 8.10.21 (das mir ebenfalls vorliegt, siehe Foto oben) Schüler unterlägen einer "verfassungsrechtlich verankerten Schulpflicht".
Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: es besteht ein Grundrecht auf ungehinderten Zugang zur Bildung, masken- und testfrei!

Da Schüler ausdrücklich nicht zwangsweise zum Test gezwungen werden und "kein Testzwang" bestehe, so im Rundschreiben ausdrücklich ausgeführt, und da Arbeitsmittel weiterhin auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt werden können, besteht nach wie vor keine Notwendigkeit, Kinder, die die Eltern nicht testen lassen wollen, in die Schule zu schicken.

Die rechts- und verfassungswidrige Behauptung des Schulministeriums, es handle sich um ein unentschuldigtes Fehlen, muß dringend gerichtlich richtiggestellt werden!

Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ Anwalt für Grundrechte & Demokratie
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