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Luft zum Atmen

https://www.dhz-online.de/das-heft/aktuelles-heft/heft-detail-leseprobe/artikel/luft-zum-atmen/

"Eine wissenschaftlich gut belegte Stellungnahme zur Maskenpflicht für Gebärende im Kreißsaal: Wenn Kliniken verlangen, dass Frauen unter der Geburt FFP2-Masken tragen, respektieren sie weder Mutter noch Kind und auch nicht die Evidenz."

"Vor FFP2-Masken wird gewarnt
Auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts ist eindeutig zu lesen: »Beim korrekten Einsatz von FFP2-Masken besteht ein erhöhter Atemwiderstand, der die Atmung erschwert. Deswegen sollte vor dem Tragen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung angeboten werden, um Risiken für den Anwender individuell medizinisch zu bewerten.« (RKI 2021) Während der Geburt schafft dieser Atemwiderstand ein nicht zu vertretendes Geburtshindernis.

Selbst nicht schwangere Menschen sollen laut Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) FFP2-Masken ohne Ausatemventil maximal 75 Minuten am Stück tragen und sich anschließend mindestens 30 Minuten davon erholen. Unter steigender Belastung sind Tragezeiten ausdrücklich zu reduzieren (BGW 2020). Laut Evelyn Weis und KollegInnen dürfen Schwangere im beruflichen Kontext maximal 30 Minuten am Tag mit FFP-Masken arbeiten (Weis et al. 2020)."

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