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Klage abgewiesen: Corona-Impfung von Freiburger Polizistin war kein Dienstunfall
"Eine Polizistin ist mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gescheitert, eine Corona-Impfung als Dienstunfall anerkennen zu lassen. Sie hatte sich während der Pandemie im März 2021 zu einer Schutzimpfung angemeldet. Der Termin war über das Polizeipräsidium vereinbart worden und die Klägerin hatte dafür eine Arbeitszeit-Gutschrift von zwei Stunden erhalten. Nach der Impfung musste die Polizistin allerdings wegen allergischer Reaktionen für mehrere Tage ins Krankenhaus. Das wollte sie per Klage als Dienstunfall geltend machen." Quelle
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