Kündigung Ungeimpfte in Probezeit BAG Urteil vom 30.03.2023 - | Klagepaten Kanal - Gerechtigkeit in Deiner Hand
Kündigung Ungeimpfte in Probezeit BAG Urteil vom 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
"Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten war nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG 30.03.2023 - 2 AZR 309/22 - wirksam, weil die Mitarbeiterin noch in der Probezeit war und sie nicht beweisen konnte, dass es dem Arbeitgeber bei der Kündigung hauptsächlich darum ging, die Mitarbeiter für die fehlende Impfung zu bestrafen." zum Video
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