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2022-05-17 22:22:51 Bei "Original Play", frei übersetzt "ursprüngliches Spiel", kommen fremde Erwachsene in Kitas und Kindergärten, um dort mit Kindern zu spielen und zu balgen. Dadurch soll eine neues Körperbewusstsein und das Selbstwertgefühl der Kinder gefördert werden.

Was ist Original Play im Kindergarten?
Konzept. Erwachsene agieren „spielerisch“ mit nichtverwandten und -bekannten Jugendlichen und Kindern, aber auch laut Eigenangaben anderen Erwachsenen, in engem Körperkontakt vorzugsweise auf dem Boden: sich herumwälzen, aufeinander reiten, kuscheln oder anderweitig physisch aktiv werden.

Wie funktioniert Original Play? Original Play ist eine spielerische Gewaltpräventionsmethode, also eine Art Raufen am Boden. Die Kinder lernen im sorgsamen und respektvollen Umgang miteinander in Körperkontakt zu kommen. Dieses Spiel ist freiwillig.

Wo ist Original Play verboten?
Original Play ist in einigen Bundesländern wie Hamburg, Berlin und Brandenburg verboten.

Ist Original Play erlaubt in Baden Württemberg?
04.03.2021 | Der KVJS weißt in Abstimmung mit den Trägerverbänden darauf hin, dass die Anwendung der Methode „Original Play“ in Kindertageseinrichtungen im Rahmen des präventiven Kinderschutzes nach § 45 SGB VIII und des Bundeskinderschutzgesetzes zu unterlassen ist.

Dies ist eine Methode um die Pädophile Neigung an Kindern ausleben zu können.

Danke an Tour41 e.V. (Michaela) für diese wertvolle Petition:

https://www.change.org/p/bmfsfj-stoppen-sie-originalplay-in-unseren-kitas-kein-kind-will-mit-fremden-kuscheln

Bitte macht mit zum Schutz der Kinder! Danke

#keinoriginalplay #originalplay #kinderschutz #kita #kindergarten
9 viewsedited  19:22
Öffnen / Wie
2022-05-17 22:21:43 Moin, ich brauche heute deine Unterstützung um auch diese Forderung im Bundestag vorbringen zu können.

Ich fordere einen lebenslangen und sichtbaren Eintrag in Ausweis und Reise-Dokumente bei Personen, die Kinder, Jugendliche oder Erwachsene Personen zu sexuellen Handlungen genötigt, sexuelle Gewalt ausgeübt oder diese vergewaltigt haben. Dieser Vermerk muss sichtbar in den Dokumenten ersichtlich sein.

Opfer von sexueller Gewalt, Missbrauch oder Vergewaltigungen leben ein Leben lang mit den psychischen und auch mit physischen Folgen und es ist für sehr viele betroffene Personen, sehr schwer ein normales Leben zu führen. Sie bekommen kaum Hilfe und wenn müssen sie lange auf Therapieplätze warten. Sie leiden sehr unter dem erlebten und einige davon begehen leider auch Suizid.

Die Täter/innen bekommen eine Bewährungsstrafe, Geldstrafe oder eine „geringe“ Haftstrafe. Danach sind sie wieder unbescholtene Bürger/innen und könnten wieder Straftaten an Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen Personen ausüben. Ein Eintrag in das Führungszeugnis reicht bedauerlicherweise nicht aus.
Denn Sie können ohne Führungszeugnis in andere Länder reisen und dort erneut straffällig werden. Ein Vermerk in den Reisepass, Personalausweis, Führerschein und weitere Ausweisdokumente könnte andere Länder vor diesen Personen warnen und somit Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene Personen schützen vor sexueller Gewalt.

Es ist auch so einfacher für Schulen, Kitas und alle Stellen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verurteilte Sexualstraftäter/innen nicht mehr in dem Bereich Pädagogik, Kinderbetreuung, Vereinen oder Erziehung arbeiten zu lassen. Ebenso können Badeanstalten, Freizeitparks, Spielwarengeschäfte, Einrichtungen für Kinder und weitere Betriebe so entscheiden, ob sie eine Person, die solche Verbrechen begangen hat, beschäftigen wollen oder nicht. Leider wird oft kein Führungszeugnis beantragt, oder die Straftaten wurden bereits aus dem Register gelöscht.

Seit dem 01.07.2021 ist sexuelle Gewalt an Kindern ein Verbrechen. Daher lasst uns es auch bitte so behandeln. Denn es ist nichts anderes als ein Verbrechen an der Menschlichkeit!
https://chng.it/GsjLMs97
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2022-02-27 20:12:10 unser Faltflyer zum Thema Sicherheit im Internet mit Brummi Bär

www.kinderschutzhilfe.de
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2022-02-27 20:09:54 Gehe bitte nicht mit Fremden mit.

Falt-Fyler von Anaja Fuchs und Brummi Bär. www.kinderschutzhilfe.de
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2022-02-16 17:21:25 Moin, ich brauche heute deine Unterstützung um auch diese Forderung im Bundestag vorbringen zu können.

Ich fordere einen lebenslangen und sichtbaren Eintrag in Ausweis und Reise-Dokumente bei Personen, die Kinder, Jugendliche oder Erwachsene Personen zu sexuellen Handlungen genötigt, sexuelle Gewalt ausgeübt oder diese vergewaltigt haben. Dieser Vermerk muss sichtbar in den Dokumenten ersichtlich sein.

Opfer von sexueller Gewalt, Missbrauch oder Vergewaltigungen leben ein Leben lang mit den psychischen und auch mit physischen Folgen und es ist für sehr viele betroffene Personen, sehr schwer ein normales Leben zu führen. Sie bekommen kaum Hilfe und wenn müssen sie lange auf Therapieplätze warten. Sie leiden sehr unter dem erlebten und einige davon begehen leider auch Suizid.

Die Täter/innen bekommen eine Bewährungsstrafe, Geldstrafe oder eine „geringe“ Haftstrafe. Danach sind sie wieder unbescholtene Bürger/innen und könnten wieder Straftaten an Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen Personen ausüben. Ein Eintrag in das Führungszeugnis reicht bedauerlicherweise nicht aus.
Denn Sie können ohne Führungszeugnis in andere Länder reisen und dort erneut straffällig werden. Ein Vermerk in den Reisepass, Personalausweis, Führerschein und weitere Ausweisdokumente könnte andere Länder vor diesen Personen warnen und somit Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene Personen schützen vor sexueller Gewalt.

Es ist auch so einfacher für Schulen, Kitas und alle Stellen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verurteilte Sexualstraftäter/innen nicht mehr in dem Bereich Pädagogik, Kinderbetreuung, Vereinen oder Erziehung arbeiten zu lassen. Ebenso können Badeanstalten, Freizeitparks, Spielwarengeschäfte, Einrichtungen für Kinder und weitere Betriebe so entscheiden, ob sie eine Person, die solche Verbrechen begangen hat, beschäftigen wollen oder nicht. Leider wird oft kein Führungszeugnis beantragt, oder die Straftaten wurden bereits aus dem Register gelöscht.

Seit dem 01.07.2021 ist sexuelle Gewalt an Kindern ein Verbrechen. Daher lasst uns es auch bitte so behandeln. Denn es ist nichts anderes als ein Verbrechen an der Menschlichkeit! Wer seine Triebe und sexuelle Neigungen nicht im Griff hat, muss sich therapeutische Hilfe holen.

OPFERSCHUTZ VOR TÄTERSCHUTZ!

Vielen Dank. Danke das du mit mir etwas verändern möchtest. Danke für deine Stimme!

Bleib bitte gesund und habe einen guten Tag.

Björn Scholz.

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2022-02-04 02:11:40
www.Brummi.net
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2022-01-25 16:14:34 NEIN!
Du bist nicht schuld daran, wenn eine andere Person dir sexuelle Gewalt antut. Leider geschieht es sehr oft, dass die Täter/innen die Schuld den Opfern geben wollen.
Denn die Opfer haben angeblich freiwillig mitgemacht.
Waren zu aufreizend gekleidet.
Waren zu betrunken.
Haben nicht oft genug Nein gesagt.
Sind ja freiwillig mit nach Hause gegangen.
Und was es nicht alles für erbärmliche Ausreden gibt, um ein Opfer bloßzustellen.
NEIN HEISST NEIN! NIEMAND DARF IRGENDWEN SEXUELL MISSBRAUCHEN!

Mir geht es primär darum, dass Kinder und Jugendliche nicht Opfer von sexueller Gewalt werden. Und wenn etwas passiert, sie so schnell wie möglich den Mut finden darüber zu reden und sich anderen anvertrauen. Sich psychologische Hilfe holen.

Für Eltern, Erziehungsberechtigte und Jugendliche habe ich diesen Online Leitfaden erstellt, wenn etwas passiert ist. Dort gibt es auch Anlaufstellen. Bitte schau mal vorbei

www.opferschutzhile.de

Vielleicht magst du diesen Beitrag oder den Link teilen, um Menschen zu helfen, die mit diesem furchtbaren Thema, das erste Mal in Berührung gekommen sind. Vielleicht hilft es ihnen weiter.
Vielen Dank! Danke für deine Unterstützung! Ich wünsche dir einen wundervollen Tag. Bleib bitte gesund, dein Björn.
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2022-01-25 15:54:27 Hallo, wie Du sicherlich mitbekommen hast, geht es bei meinem Content überwiegend um das Thema sexuelle Gewalt und wie wir diese verhindern und stoppen können.
Mit sehr vielen Betroffenen habe ich mich die letzten Jahre austauschen können. Und es tut mir aufrichtig Leid, was so viele Menschen erleben mussten.
Immer wieder war es Thema, dass betroffene Personen aus Angst geschwiegen haben. Sie hatten nicht nur aus Schamgefühl die Angst, die Täter anzuzeigen, oder sich anderen Menschen anzuvertrauen, sondern auch die Sorge, dass ihnen nicht geglaubt würde. Denn die Täter/innen haben die betroffenen Personen dermaßen eingeschüchtert, dass sie jegliches Selbstwertgefühl verloren haben.
Es ist ein sehr mutiger und schwerer Weg. Dennoch ein wichtiger Schritt für jede betroffene Person, sich mitzuteilen und sich Hilfe zu holen. Nicht nur aus Eigenverantwortung, sondern auch allen anderen gegenüber. Denn die Täter/innen lernen nur aus Konsequenzen. Und ihre Taten müssen Konsequenzen haben.

Wenn Du davon betroffen bist, BITTE, habe keine Angst. Du bist nicht Schuld. Du kannst nichts für eine Vergewaltigung. Du kannst nichts für eine sexuelle Belästigung, oder einen Missbrauch. Sei heute mutiger und spreche darüber.

Du bist mutiger als Du manchmal denkst. Hier findest Du einige Telefonnummern:

Hilfetelefon sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
Nummer gegen Kummer: 116 111 (für Kinder und Jugendliche)
Elterntelefon: 0800 11 10 550
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016
Hilfetelefon Gewalt an Männern: 0800 12 39 900
Hilfetelefon Schwangere in Not: 0800 40 40 020
Hilfetelefon tat geneigte Personen: 0800 70 22 240
Medizinische Kinderschutzhotline: 0800 19 21 000

Weitere Anlaufstellen auf www.missbraucht.org

Danke, dass Du diesen Beitrag teilst. Bleib bitte gesund und habe einen schönen Tag.
Dein Björn.
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2022-01-25 15:54:24
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