2021-12-17 16:54:44
Nach langer Zeit erging gestern nun das Urteil des Bundesgerichts zur Maskentragpflicht an den Schulen des Kantons Bern vom Frühjahr 2021. Die Beschwerde wurde abgewiesen, wobei es sich sas Bundesgericht sehr einfach macht, indem die Verantwortung für die Beweisführung den Beschwerdeführern zuweist. Sie anerkennen zwar, dass eine Maskenpflicht in Schulen ein deutlicher stärkerer Grundrechtseingriff ist, als die Maskenpflicht in Geschäften und sie anerkennen ebenfalls, dass es keine Beweise für die Nützlichkeit der Maskenpflicht gibt. Die Schädlichkeit der Masken bei Kindern sehen sie aufgrund der vorliegenden Fakten als nicht bewiesen an und folgen dem Kanton, dass eine drohende Schliessung der Schulen die Maskenpflicht rechtfertige. Damit gehen sie leider nicht auf die generelle Notwendigkeit ein, wie von den Beschwerdeführern angeführt, dass die Gefährlichkeit des Virus generell nicht gegeben ist, welche Massnahmen wie Schulschliessungen überhaupt erforderlich machen würde. Ebenso wenig wird die "drohende Schulschliessung" an sich bezüglich Notwendigkeit beurteilt. Die Argumentation des Bundesgerichts stimmt teilweise bedenklich, denn mit seiner Begründung entbindet es faktisch die Behörden vom Nachweis der Notwendigkeit für grundrechtseinschränkende Massnahmen, respektive es stellt sich auf den Standpunkt, dass nur schon eine vermutete Notwendigkeit ausreiche für derartige Massnahmen.
259 views13:54