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In drei Fällen leiteten Einsatzkräfte wegen des Verdachts der | Ken Jebsen - Aufklärung und Information

In drei Fällen leiteten Einsatzkräfte wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates entsprechende Ermittlungsverfahren ein, nachdem jeweils Einzelpersonen Deutschland-Flaggen mit Bananensymbol gezeigt hatten.

Die Staatsanwaltschaft Ellwangen stellte jedoch schon 2009 fest, dass das Hissen dieser Flagge nicht strafbar ist.

In der Begründung zur Einstellung des Verfahrens hieß es seinerzeit: „Das öffentliche Hissen der Flagge stellt, anders als beispielsweise provokatives Aufstellen der Bundesflagge in einem Misthaufen, keine Verunglimpfung der Flagge dar.„ Durch den Aufdruck der Banane werde “nicht die Flagge selbst empfindlich geschmäht oder besonders verächtlich gemacht„, sondern “allenfalls die Bundesrepublik Deutschland konkludent als 'Bananenrepublik' bezeichnet„, heißt es juristisch spitzfindig in der Begründung. Diese Bezeichnung sei weder eine üble Beschimpfung noch eine böswillige Verächtlichmachung, bestätigte die Staatsanwaltschaft.

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