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Auszug Nordbayern 3G Neue Testpflicht auch am Arbeitsplatz: D | Kathrin Haas Offiziell

Auszug Nordbayern

3G
Neue Testpflicht auch am Arbeitsplatz: Das müssen Sie jetzt wissen

Eine neue Testpflicht kommt auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu: Ab nächstem Dienstag müssen sich Beschäftigte mancher Branchen zwei mal die Woche auf Corona testen lassen, teilweise muss es sogar ein PCR-Test sein. Mitarbeitern, die sich weigern, drohen drastische Konsequenzen.

Ab dem nächsten Dienstag gilt für alle Bereiche, bei denen Mitarbeiter mit Kunden in Kontakt kommen und wo die 2G-Regel oder 3G-Regel Vorschrift ist: Ist ein Mitarbeiter ungeimpft, muss er zwei Mal in der Woche einen negativen Corona-Test vorlegen. Was bedeutet das für Arbeitnehmer, welche Konsequenzen hat das für Arbeitgeber?...

...Diese Testpflicht gilt nur dort, wo Kundenkontakt und Zugangsbeschränkung aufeinander treffen....

...Wer nicht zu den Ausnahmen wie etwa Schwangeren gehört, muss für die Tests tief in die Tasche greifen. Private Testzentren berechnen für einen Schnelltest mit Nachweis etwa 20 Euro, ein PCR-Test kann bis zu 150 Euro kosten. Wer bezahlt das?
„Rechtlich ist die Frage nicht eindeutig geklärt,...

...Kann ich die Kosten für diese Tests von der Steuer absetzen?
Ja, sagt Sibylle Niese, Inhaberin der Steuerkanzlei Niese am Laufertorgraben in Nürnberg...

...Darf der Chef den Mitarbeiter fragen, ob dieser geimpft ist? Sonst weiß er ja nicht, ob sich dieser testen lassen muss.
Nach derzeitiger Rechtslage hat der Arbeitgeber grundsätzlich kein Auskunftsrecht – und schon gar kein Kontrollrecht. Ausnahmen davon gibt es im medizinischen Bereich sowie in bestimmten Branchen wie etwa Kitas, Heime, Flüchtlingsunterkünfte. ...

https://www.nordbayern.de/region/neue-testpflicht-auch-am-arbeitsplatz-das-mussen-sie-jetzt-wissen-1.11441540