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Bielefelder Landgericht hat dem intelligenzgeminderten Mann fü | Kai Orak

Bielefelder Landgericht hat dem intelligenzgeminderten Mann für schuldunfähig erklärt. Der 59- Jährige sollte sich in einen Zeitraum von zehn Jahren an insgesamt vier Kindern vergangen zu haben. Bei den Opfern soll es sich um zwei seiner Nichten, seinen Neffen und ein Nachbarskind handeln. Wegen einer mittelgradigen Intelligenzminderung forderte die Staatsanwaltschaft eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Bielefelder Landgericht hat eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aber nicht angeordnet. Schuldunfähig bedeutet auch keine Straffe, der Mann ist frei. https://www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/espelkamp/23539043_Ohne-Konsequenzen-Espelkamper-fuer-210-Faelle-von-Kindesmissbrauch-nicht-bestraft.html