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Unvereinbarkeitsliste auf den Prüfstand! Der Bundesvorstand h | Junge Alternative Sachsen-Anhalt

Unvereinbarkeitsliste auf den Prüfstand!

Der Bundesvorstand hat heute beschlossen, die Freien Sachsen auf die sogenannte »Unvereinbarkeitsliste« unserer Partei zu setzen.
Die Unvereinbarkeitsliste ist bereits in der Vergangenheit oft Gegenstand innerparteilicher Kritik gewesen. Dabei steht grundsätzlich außer Frage, dass ein Großteil der dort aufgeführten Organisationen tatsächlich nicht mit der politischen Positionierung der AfD vereinbar ist. Das ändert aber nichts daran, dass die Unvereinbarkeitsliste in ihrem Fokus zu sehr verengt ist.
So steht es nach wie vor hauptamtlichen, wie inoffiziellen Mitarbeitern des Inlandsgeheimdienstes frei, Mitglied der AfD zu werden. Dabei geht gerade von diesem Personenkreis, angesichts der politischen Instrumentalisierung des Inlandsgeheimdienstes, eine besondere, offenkundige Gefahr für unsere Partei aus.
Mitglied in unserer Partei kann übrigens auch werden, wer Mitarbeiter des MAD oder des BND war bzw. ist.
Ob das bei der Verquickung der deutschen Geheimdienste für eine wirkliche Oppositionspartei wie die AfD sinnvoll ist, erscheint mehr als fraglich.
Ebenfalls nicht auf der Unvereinbarkeitsliste steht beispielsweise die Partei Bündnis 90/Die GRÜNEN, obgleich von dieser Organisation die Schranken der Verfassung geradezu zwanghaft durch Infiltration der hierfür erforderlichen politischen Ämter überwunden werden und zudem auch noch eine werte-, identitäts-, gar staatszersetzende Programmatik existiert und umgesetzt wird. Wer nun entgegnet, dass eine gleichzeitige Mitgliedschaft bei den Grünen und in der AfD aufgrund des Konkurrenzverhältnisses verboten ist, sei darauf verwiesen, dass dies auch für die Freien Sachsen gilt. Denn natürlich sind die Freien Sachsen auch eine mit der AfD konkurrierende Partei.
Eine Unvereinbarkeitsliste sollte nach unserer Überzeugung interne Prozesse der AfD erleichtern und vereinheitlichen. Sie sollte aber nicht - insoweit vergleichbar mit dem »Verfassungsschutz«-Bericht - der Gegnermarkierung und politischen Positionierung dienen. Wenn eine Partei hierfür eine Unvereinbarkeitsliste benötigt, macht sie etwas falsch.
Wir schlagen daher vor, dass auf dem nächsten Bundesparteitag eine innerparteiliche Arbeitsgruppe mit der Prüfung der Unvereinbarkeitsliste betraut wird und dabei auch Vorschläge zum sinnvollen Einsatz selbiger gemacht werden. Einen entsprechenden Antrag werden wir gerne gemeinsam mit anderen Parteifreunden rechtzeitig formulieren.

Stefan Möller
Björn Höcke