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Die deutschsprachige Seite von Islam Frage & Antwort
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Die neuesten Nachrichten

2022-08-19 13:44:17 Das Entfernen der Gesichtshaare der Frau

Die Frage:
Ich weiß, dass es der Frau verboten ist etwas von ihren Augenbrauen zu entfernen, aber wie ist es mit den Gesichtshaaren? Ist es der Frau erlaubt ihre Haare über der Oberlippe oder woanders zu entfernen, speziell wenn die Frau viele Haare hat?

Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (17/133) steht: „Es ist nicht erlaubt die Haare der Augenbrauen zu entfernen, da dies zum Zupfen gehört, bei dem der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- denjenigen verflucht hat, der es tut. Es gehört ebenso zu Veränderung von Allahs Schöpfung, was zu den Handlungen Satans gehört. Und wenn der Ehemann ihr dies befiehlt, dann darf sie dies nicht tun, da es eine Sünde ist, denn es gibt keine Gehorsamkeit der Schöpfung gegenüber, wenn man sich dadurch dem Schöpfer widersetzt. Die Gehorsamkeit gilt nur bei Gutem, wie der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte.“

Zweitens:
Es ist erlaubt alle Körperhaare zu entfernen, bis auf die Augenbrauen.
In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (17/130) steht: „Der Beweis dafür, dass die Frau ihre Körperhaare entfernen darf, ist, dass wir hier nach der Grundlage handeln und von der Frau verlangt wird, dass sie sich für ihren Ehemann schön macht. Es gibt keinen Beweis, der dies verbietet, bis auf die Überlieferung über das Verbot vom Zupfen der Augenbrauen.“
Darin (5/197) steht auch: „Wie ist das Urteil über das Zupfen der Haare zwischen den Augenbrauen? Antwort: Es ist erlaubt, da es nicht zu den Augenbrauen gehört.“

Und Allah weiß es am besten.

Islam Q&A (20108)


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676 views10:44
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2022-08-06 06:50:39 Das Urteil darüber an 'Aschura allein zu fasten

Die Frage:
Ist es mir erlaubt nur an 'Aschura zu fasten, ohne am Tag davor (Tasu'a) oder danach auch zu fasten?

Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Schaikh Al-Islam sagte: „Das Fasten an 'Aschura löscht die Sünden eines Jahres aus und es ist nicht verpönt an diesem allein zu fasten.“
Aus „Al-Fatawa Al-Kubra“ (Band 5).

Das ständige Komitee wurde dieselbe Frage gestellt und die Antwort war: „Es ist erlaubt allein an 'Aschura zu fasten, jedoch ist es besser noch einen Tag davor oder danach mit zu fasten, denn das ist die authentisch überlieferte Sunnah des Propheten ﷺ, in der er sagte: „Wenn ich noch bis zum nächsten Jahr lebe, dann werde ich gewiss am neunten (Muharram) fasten.“ Überliefert von Muslim (1134).
Ibn 'Abbas -möge Allah mit beiden zufrieden sein- sagte: „Er meinte mit dem zehnten Tag zusammen.“
Und Allah verleiht den Erfolg.“
Aus „Al-Lajnah Ad-Daimah Lil Buhuth Al-'Ilmiyah wal Ifta“ (11/401).

Islam Q&A


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841 views03:50
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2022-07-28 14:34:58 Das Urteil über das Gratulieren zum Hijri-Neujahr

Die Frage:
Was ist das Urteil über das Gratulieren zum Hijri-Neujahr, indem man sagt: „Kullu ‘Aamin wa Antum bi Khair.“. Oder indem man um Segen betet, oder eine Nachricht sendet, indem man für den Empfänger um Gutes und Segen im nächsten Jahr betet.

Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah

Schaikh Muhammad ibn Salih Al-‘Uthaimin - möge Allah ihm barmherzig sein - wurde über das Urteil des Gratulierens des Hijri-Neujahres befragt und was derjenige, dem gratuliert wird, darauf antworten soll.

Er - möge Allah ihm barmherzig sein - antwortete:

„Wenn dir jemand gratuliert, dann antworte ihm, aber beginne damit bei keinem. Dies ist das Richtige bzgl. dieser Angelegenheit. Wenn dir jemand beispielsweise sagt: 'Wir gratulieren dir für dieses neue Jahr.' Dann sagt: 'Möge Allah dir mit Gutem gratulieren und dieses Jahr zu einem guten und segensreichen machen.' Aber du sollst damit nicht anfangen, denn ich kenne nichts, was von den Altvorderen überliefert wurde, dass sie sich für das neue Jahr gratulierten. Vielmehr sollt ihr wissen, dass die Salaf den Monat Muharram erst im Kalifat von ‘Umar ibn Al-Khattab, möge Allah ihm barmherzig sein, als Jahresbeginn nahmen.“

Schaikh ‘Abdulkarim Al-Khudair sagte über das Gratulieren zum Beginn des Neujahrs:

„Wenn man für den Muslim allgemeine Bittgebete spricht und die Person keinen (speziellen) Gottesdienst erzielt, indem er dies zu Anlässen wie Festtage ausspricht, so besteht darin kein Problem, besonders wenn man aus Liebe gratuliert und Freude im Gesicht des Muslim zeigt."

Imam Ahmad - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Ich beginne nicht mit dem Gratulieren. Aber wenn jemand mir zuerst gratuliert, dann antworte ich darauf, da es eine Pflicht ist, den Gruß zu erwidern. Aber als Erster zu gratulieren, gehört weder zu einer Sunnah, die angeordnet wird, noch zu etwas, was verboten wird.“

Islam Q&A


https://islamqa.info/ge/21290

https://islamqa.info/ge/7002
209 views11:34
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2022-07-20 19:45:01 Der Verkauf von Waren, die noch auf dem Schiff oder im Flugzeug sind, und wer muss die Garantie gewährleisten, wenn sie verloren gehen?

Die Frage:
Eine Person hat ein Schiff voll Reis gekauft. Bevor die Ware angekommen ist und sie ausgehändigt wurde, hat er ihn einer anderen Person verkauft. Kurz darauf ist das Schiff untergegangen. Ist der Verkauf nun gültig? Wer muss die Garantie der verlorengegangenen Ware gewährleisten? Was ist mit Ware, die aus dem Ausland gebracht wurde, egal ob über Flug- oder Schiffsweg? Gilt es nicht als Aushändigung der Ware, dass die Ware den Besitzer verlassen hat und es zwischen beiden Vertragspartnern Belege gibt? Oder muss sie erst beim Verkäufer sein? Wer gewährleistet die Garantie der Waren, wenn diese, in dem Fall, verlorengehen? Und was ist mit dem Verkauf von Waren, die noch in Schiffen und Frachtern, innerhalb des Meeres, sind, denn sie können von Unfällen ausgesetzt sein und zerstört werden?

Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Ein Kaufvertrag befördert die Ware vom Verkäufer zum Besitz des Käufers, jedoch überträgt sich die Garantie erst, wenn die Ware dem Käufer ausgehändigt wird. Wenn der Käufer, oder sein Stellvertreter, nun die Ware annimmt und sie aus dem Depot/Lager des Verkäufers herausgenommen wird, ist es ihm erlaubt sie zu verkaufen, auch wenn sie sich noch auf dem Schiff oder im Flugzeug befindet. Durch die Aushändigung und den Transport gehört sie nun ihn und deshalb darf er sie auch verkaufen und daraus Gewinn erzielen. Und solange die Waren nicht in seinem Besitz sind, darf er sie nicht weiterverkaufen, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- verboten hat aus einem Verkauf Gewinn zu erzielen, für den man keine Garantie gewährleistet. Außerdem sagte er -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Für das Verkaufte muss Garantie gewährleistet werden.“
Wenn die Einigung beinhaltet, dass die Verantwortung des Verkäufers endet, sobald die Ware dem Transport übergeben wird, mit dem der Käufer zufrieden ist oder zu dem er hinweist, dann gelten die Herausgabe der Waren, ihr Transport aus dem Lager des Verkäufers zum Transportbüro, ob über dem Luft- oder Wasserweg, und die Übergabe der Kaufbelege als Aushändigung und mehr.
Dadurch fällt die Ware unter der Versicherung des Käufers. Wenn die Waren nun im Meer oder in der Luft verloren gehen, dann muss der Käufer die Garantie gewährleisten, da er sie im Hafen bereits entgegengenommen hat, entweder selbst oder durch seinen Vertreter.

Zweitens:
Der Verkauf von Waren, die noch auf dem Schiff oder im Flugzeug sind, ist gültig und dadurch überträgt sich der Besitz.
Wenn der Händler die Ware verkauft, während sie sich noch auf dem Schiff befindet, noch bevor sie ihn erreicht, und sie unter seiner Garantie steht, wie oben erwähnt, dann ist der Verkauf gültig. Der neue Käufer kann sich aber dann nochmal entscheiden, falls sich nach der Ankunft Mängel herausstellen oder klar wird, dass sie sich von der Beschreibung beim Kaufvertrag unterscheiden.
Wenn sie aber vor der Ankunft verloren gehen, dann fallen die Waren nicht unter der Garantie des neuen Käufers, sondern befinden sich immer noch unter der Garantie des Verkäufers, bis die Übergabe stattgefunden hat.

Zusammengefasst:
Wenn der Käufer/Importeur die Ware (Reis) selbst angenommen hat und sich um den Transport kümmert, oder jemanden dazu beauftragt die Ware vom Verkäufer/Exporteur anzunehmen, auch wenn der Beauftragte die Transportfirma ist, und die Ware verlorengeht, bevor sie sie den Ort des Käufers erreicht, dann fällt sie unter der Garantie des Käufers, da er die Ware tatsächlich angenommen und sich um sie gekümmert hat.
Und wenn der Verkäufer/Exporteur es ist, der sich selbst oder durch einen Vertreter, um den Transport kümmert oder der Verkauf auf dem Schiff stattfindet und die Ware danach verlorengeht, bevor sie ihr Ziel erreicht hat, dann fällt sie unter der Gewährleistung des Verkäufers.

Siehe auch die Antwort auf Frage Nr. 217314.

Und Allah weiß es am besten.

Islam Q&A (243151)


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80 views16:45
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2022-07-07 22:59:32 Die Vorzüge vom Tag ‘Arafah

Alles Lob gebührt Allah.

Zu den Vorzügen vom Tag von ‘Arafah gehören:

1. Es ist der Tag, an dem die Religion vervollkommnet und die Gunst vollendet wurde:

In den zwei Sahih-Werken wird überliefert, dass ‘Umar ibn Al-Khattab, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete, dass ihm Mann von den Juden sagte: „O Führer der Gläubigen! Es gibt einen Vers in eurem Buch, den ihr lest. Wenn er auf uns Juden herabgesandt worden wäre, so hätten wir diesen Tag zu einem Feiertag gemacht.“ Er fragte: „Welcher Vers?“ Er antwortete: „Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden.“ [5:3]

2. Es ist ein Feiertag für die Leute, die an diesem Ort sind:

Er ﷺ sagte: „Der Tag von ‘Arafah, der Tag des Opferfestes und die Tage des Taschriq, sind bei uns, den Leuten des Islam, Feiertage. Und sie sind Tage des Essens und des Trinkens.“
[Überliefert von den Leuten der Sunan]

3. Es ist ein Tag, auf den Allah geschworen hat:

Und der Allgewaltige schwört nur auf etwas Gewaltiges, denn es ist der „bezeugte“ Tag, in Allahs, erhaben sei Er, Aussage: „ … und (bei) dem Zeugen und dem Bezeugten!“ [Al-Buruuj:3]

4. Das Fasten an ihm (diesem Tag) löscht (die Sünden von) zwei Jahre(n) aus:

Abu Qatada, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete, dass der Gesandte Allahs ﷺ über das Fasten am Tag von ‘Arafah gefragt wurde. Er antwortete: „Es löscht das letzte und nächste Jahr aus.“
[Überliefert von Muslim]

5. Es ist der Tag, an dem Allah das Abkommen mit der Nachkommenschaft Adams traf:

Ibn ‘Abbas, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, berichtete, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Gewiss, Allah traf das Abkommen, aus Adams Rücken, bei Na’maan (gemeint ist ‘Arafah). Er ließ von seinen Lenden jede Nachkommenschaft, die er heranwachsen ließ, hervorkommen. Daraufhin verstreute Er sie vor ihm wie Staub. Dann sprach Er sie direkt an und sagte:
„Bin Ich nicht euer Herr?“ Sie sagten: „Doch, wir bezeugen (es)!“ (Dies,) damit ihr nicht am Tag der Auferstehung sagt: „Wir waren dessen unachtsam“, oder (auch) nicht sagt: „Unsere Väter gesellten doch zuvor (Allah) Teilhaber zu, und wir sind (nur) eine Nachkommenschaft nach ihnen. Willst du uns vernichten für das, was diejenigen getan haben, die Nichtiges tun?“
[7:172-173]
[Überliefert von Ahmad und Al-Albani stufte ihn als authentisch ein]

6. Es ist ein Tag, an dem die Sünden vergeben werden, man vom Höllenfeuer befreit wird, und Allah sich mit den Leuten, die an diesem Ort sind, rühmt:

Im Sahih-Werk von Muslim berichtet ‘Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, dass der Prophet ﷺ sagte: „Es gibt keinen Tag, an dem Allah mehr Diener vom Höllenfeuer befreit als am Tag von ‘Arafah. Und Er nähert sich und rühmt sich mit ihnen (den Pilgern) vor den Engeln. Dann sagt er: „Was wollen diese?““

Islam Q&A


Hier der ganze Text

https://islamqa.info/ge/7284

https://telegram.me/islamqa_de
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2022-07-04 11:47:32 Wovon soll sich derjenige zurückhalten, der es beabsichtigt (ein 'Id-Opfertier) zu schlachten

Die Frage:
In Bezug auf den Muslim, welcher nicht die Hajj verrichtet, was muss er in den ersten zehn Tagen vom Monat Dhul-Hijjah tun? Ich meine, sind das Kürzen der Fingernägel und der Haare, Verwendung von Henna und das Tragen neuer Kleidung erst nach dem Schlachten des 'Id-Opfertieres (Udhiya) erlaubt?

Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.

Wenn der Beginn des Monats Dhul-Hijja festgestellt wurde, und jemand ein 'Id-Opfertier (Udhiya) schlachten will, so ist es ihm verboten, etwas von seiner Körperbehaarung zu entfernen, seine Nägel oder etwas von seiner Haut zu kürzen (schneiden). Das Anziehen von neuer Kleidung, die Verwendung von Henna oder Duft ist ihm nicht verboten, genau sowie der Beischlaf mit seiner Ehefrau.

Dieses Urteil gilt alleine für denjenigen, der schlachtet und nicht für den Rest seiner Familie oder für denjenigen, welchen er mit der Schlachtung beauftragt hat. So ist nichts davon seiner Ehefrau und seinen Kinder verboten, und auch nicht für den Beauftragten.

Bezüglich dieses Urteils gibt es zwischen dem Mann und der Frau keinen Unterschied. Falls eine Frau ein 'Id-Opfertier (Udhiya) für sich schlachten möchte, ungeachtet dessen, ob sie verheiratet ist oder nicht, so ist es ihr verboten etwas von ihrer Körperbehaarung zu entfernen und die Nägel zu kürzen. Dieses aufgrund der allgemeinen Aussage der religiösen Texte, welche diesbezüglich überliefert wurden.
Dieses wird auch nicht als „Ihram“ bezeichnet, da es keinen Ihram-Zustand gibt, außer für das Ritual der Hajj oder der 'Umra. Der Pilger, welcher sich die Kleidung des Ihram angelegt hat, ihm sind die Verwendung von Duft, der Beischlaf und die Jagd verboten. Dieses alles ist jedoch demjenigen erlaubt, welcher nach dem Beginn des Monats Dhul-Hijja schlachten will. Nichts ist ihm verboten, außer etwas von seinem Haar, seinen Nägel und der Haut zu entfernen.

Von Ummu Salama, möge Allah mit ihr zufrieden sein, wurde überliefert, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Wenn ihr den Neumond (Hilal) von Dhul-Hijja seht, und jemand von euch (ein 'Id-Opfertier) schlachten will, so soll er nichts von seinem Haar und seinen Nägeln entfernen (kürzen/schneiden).“
(Überliefert von Muslim (1977)]

Islam Q&A


Hier der ganze Text

https://islamqa.info/ge/70290

https://telegram.me/islamqa_de
439 views08:47
Öffnen / Wie
2022-06-28 19:36:08 Einige Fatawa und Texte über die 10 Tage von Dhul-Hijjah und das Schlachten

Die Definition der Hausangehörigen, für welche ein einziges 'Id-Opfertier (Udhiya) ausreichend ist

https://islamqa.info/ge/160395

Wer ist dazu verpflichtet das 'Id-Opfertier (Al-Udhiya) zu schlachten, und ist die Männlichkeit eine der Voraussetzungen dafür?

https://islamqa.info/ge/70291

Es besteht kein Problem für denjenigen, der für Jemanden stellvertretend ein Opfertier schlachtet, dass er in den zehn Tagen von Dhul-Hijjah seine Haare rasiert

https://islamqa.info/ge/33613

Die Familienmitglieder desjenigen, der ein Opfertier darbringt, dürfen ihre Haare und Nägel in den zehn Tagen von Dhul-Hijja schneiden

https://islamqa.info/ge/33743

Die Definition von Al-Udhiya und ihr Urteil

https://islamqa.info/ge/36432

Wovon soll sich derjenige zurückhalten, der es beabsichtigt (ein 'Id-Opfertier) zu schlachten

https://islamqa.info/ge/70290

Das Urteil über ein Opfertier, das stirbt bevor es geschlachtet wird

https://islamqa.info/ge/178524

Wie soll (das Fleisch) des Opfertiers (Udhiya) in einem Land, in dem es keinen einzigen armen Muslim gibt, verteilt werden?

https://islamqa.info/ge/160055

Islam Q&A


https://telegram.me/islamqa_de
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2022-06-20 19:31:35 Urheberrechte und das Urteil über das Fotografieren von Teilen aus wissenschaftlichen Quellen

Die Frage:
Ist das Fotografieren von Teilen aus wissenschaftlichen Quellen, aus Lernzwecken, verboten, da der hohe Preis dieser Quellen der Grund für diese Fotos sind? Wenn jemand aus diesen Fotos Geld macht, ist dies auch verboten?

Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Uns scheint, dass Urheberrechte den Besitzern und ihren Erben danach gehören und dass das Fotografieren oder Abschreiben, zu persönlichen Zwecken und nicht zum Verkauf, kein Problem darstellt, solange der Besitzer dies spezifisch nicht verboten hat. Wenn die Fotos aber für den Verkauf und Handel gemacht werden, dann ist dies verboten.

Schaikh Bakr Ibn 'Abdillah Abu Zaid sagte: „Diese Absätze, die das Werk vor Spielereien und Eindringlingen schützen und die Anstrengung und Wert des Autors bewahren, gehören zu den Dingen, die im Islam unbedingt gewusst werden müssen. Die Überlieferungstexte der islamischen Gesetzgebung und ihre Grundregeln weisen klar und deutlich darauf hin, was du in ‚Adab Al-Muallifin‘ und ‚Kutub Al-Istilah‘ niedergeschrieben vorfindest.“ Aus „Fiqh An-Nawazil“ (2/65).

Das islamische Fiqh-Gremium, das aufgrund von Urheberpersönlichkeitsrechte abgehalten wurden, erließ folgenden Beschluss:
„Erstens: Handelsnamen, Firmennamen, Handelsmarken, Schriften und Erfindungen sind Rechte, die speziell ihren Besitzern gehören. In der heutigen Zeit haben sie einen beachtlichen finanziellen Wert erhalten. Diese Rechte werden nach der islamischen Gesetzgebung geachtet und es ist nicht erlaubt sie zu verletzen.
Zweitens: Es ist erlaubt mit dem Handelsnamen, dem Firmennamen oder der Handelsmarke zu handeln und sie für eine finanzielle Gegenleistung zu übertragen, wenn Betrug dabei ausgenommen wird, sodass dies ein finanzielles Anrecht wird.
Drittens: Urheberrechte sind in der islamischen Gesetzgebung geschützt, ihre Besitzer dürfen damit handeln und es ist nicht erlaubt sie zu verletzen.“ Aus „Majallah Al-Majma'“ (Nr. 5, Bd. 3, S. 2267).

Die Gelehrten des Ständigen Komitees für wissenschaftliche Forschungen sagten:
„Es ist nicht verboten nützliche Aufnahmen aufzunehmen und zu verkaufen, Bücher zu fotografieren und zu verkaufen, da dadurch die Verbreitung des Wissens unterstützt wird, es sei denn die Besitzer verbieten dies. Dann muss erst ihre Erlaubnis eingeholt werden.“ Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (13/187).

Islam Q&A (26307)


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2022-05-16 07:35:38 Das Verrichten des Gebets vor der Gebetszeit

Die Frage:
Ist es erlaubt das Nachtgebet vor dem Schlafen zu beten, anstatt dass wir es in der festgesetzten Zeit tun? Ich bitte darum, dass Beweise angeführt werden. Danke.

Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Allah -erhaben ist Er- sagte: „Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ [An-Nisa:103]

„Das Gebet vor der Zeit ist, gemäß dem Konsens der Muslime, ungültig. Wenn man also vor der Gebetszeit betet (dann gibt es zwei Fälle):
- Wenn man es absichtlich macht, dann ist das Gebet ungültig und man ist von der Sünde nicht frei.
- Und wenn man es unabsichtlich macht, weil man meint die Gebetszeit wäre eingetroffen, dann begeht man keine Sünde und das Gebet wird dann als ein freiwilliges Gebet gezählt. Jedoch muss es wiederholt werden, da zu den Bedingungen (für die Annahme) des Gebets die (Einhaltung der) Zeit gehört.“
Schaikh Muhammad Ibn Salih Al-'Uthaimin in „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (2/88)

Islam Q&A (20788)


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2022-05-16 07:33:05 Ihre Schwester leidet am Down-Syndrom, muss sie deshalb die Sühneleistung vollziehen, weil sie nicht fastet?

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (6/324): „Jeder, der keinen gesunden Verstand besitzt, ist nicht islamisch rechtsfähig/zurechnungsfähig. Und auf diesen lasten keine Pflichthandlungen der Religion, weder das Gebet, noch das Fasten, noch das Speisen anstelle des Fastens. Das bedeutet, dass absolut nichts auf ihn lastet, außer das, was ausgenommen wurde, wie finanzielle Verpflichtungen.“

Islam Q&A


https://islamqa.info/ge/answers/187093/ihre-schwester-leidet-am-down-syndrom-muss-sie-deshalb-die-suhneleistung-vollziehen-weil-sie-nicht-fastet

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