════•┈•❀❀❀•┈•════ *Täglicher Hadith* ════•┈•❀❀❀•┈•═══ | Islam mein Weg
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*Täglicher Hadith*
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بِسْمِ اللَّهِ الرَّحْمَنِ الرَّحِيم
Abū Huraira berichtete, dass der Prophet ﷺ sagte: ”Eine Frau, deren Wiederverheiratung bevorsteht,¹ darf nicht verheiratet werden, bis sie dies selbst zulässt. Dagegen darf eine Jungfrau erst verheiratet werden, wenn sie zuvor nach ihrer Einwilligung gefragt wurde.“
Einige Leute fragten: ”O Gesandter Allāhs, wie sieht dann ihre Einwilligung aus?“²
Der Prophet sagte: ”Indem sie schweigt!“³
¹ D.h., die verwitwete oder geschiedene Frau, die zum zweiten Male eine Ehe eingeht.
² Weil sie als Jungfrau so schamhaft und schüchtern ist, um eine verbale Einwilligung zu geben.
³ Ist die Jungfrau mit einer Verheiratung nicht einverstanden, so wird sie sich eher wehren und ein „Nein“ geben können. Siehe Ḥadīṯ Nr. 5137.
[Die Ḥadīṯ-Sammlung Buch 9, Hadith 5136]
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Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy - Aus dem Arabischen übertragen und kommentiert von Abū-r-Riḍā’ Muḥammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul