2023-03-01 13:21:06
Im bekannten "2+4"-Vertrag wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von nun an nur Frieden von deutschem Boden ausgehen werde. Werden die Verpflichtungen von 1990 von Berlin nun doch verletzt?
Netschajew: Unter Artikel 2 des Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland ist tatsächlich festgehalten, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen werde und das vereinte Deutschland keine Handlungen umsetzen bzw. auf seinem Gebiet zulassen werde, die geeignet seien oder gar in der Absicht vorgenommen würden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten. Diese freiwillige Verpflichtung Deutschlands gehört zu den wichtigsten Vertragsbestimmungen.
Sie fragen, inwiefern die Rolle, die der kollektive Westen der Bundesrepublik an der Ostflanke der NATO zugedacht hat, sich mit der genannten Verpflichtung vereinbaren lässt. Hier gibt es einiges, worüber man nachdenken könnte. Die Frage ist nur, ob man nachdenken will.
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