2022-02-04 00:03:59
Wieso sich Pfleger Henning Lachmann an die Öffentlichkeit wendet & ich mich deshalb an den Ärztlichen Direktor wenden muss?
Der focus titelte: „
Ungeimpft und bald arbeitslos? Wieso Pfleger Henning Lachmann alles aufs Spiel setzt“. Nun hat sich der Ärztliche Direktor, nach Anfrage des focus dazu geäußert. Die Äußerungen von Dr. Kappus sind nicht nur irreführend, sondern schlicht falsch. Niemand muss am 15.03.2022 irgend einen Mitarbeiter entlassen. Lediglich der Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt muss der Arbeitgeber nachkommen.
Ich finde, dass dieser mutige Kollege jetzt die Unterstützung von uns allen benötigt, weshalb ich mich bereits an den Ärztlichen Direktor mit einer E-Mail gewendet habe.
Schreibt auch ihr gerne an den Ärztlichen und Pflegerischen Direktor um zu zeigen, dass wir dies nicht stillschweigend hinnehmen, dass einer unserer Kollegen derart ausgegrenzt werden soll.
Die E-Mail Adressen lauten:
m.kappus@kh-itzehoe.de &
f.kravanja@kh-itzehoe.de.
Auszüge hier aus meiner E-Mail:
„Sehr geehrter Herr Dr. Kappus,
zunächst möchte ich Ihnen sagen, dass ich über Ihre Aussagen gegenüber dem „focus“ bestürzt bin. Entgegen der rechtlichen Faktenlage, äußern Sie sich bewusst oder unbewusst, das kann ich hier nicht einschätzen, falsch. Ich möchte kurz Ihre Aussage zitieren: „laut Gesetz gebe es für seine Einrichtung „keine Möglichkeit, ungeimpfte Mitarbeiter einzusetzen“. [...]
Hierbei möchte ich vehement widersprechen und Ihnen kurz die relevanten Passagen aus dem Gesetz zitieren: §20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19 (2) Personen, [...]
Was ist nun, wenn solch ein Nachweis nicht vorgelegt wird? Dazu geht es weiter in Absatz 2:
Wenn der Nachweis […] nicht bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt wird [...] , hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung […] unverzüglich das Gesundheitsamt […] darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln.
Das heißt nun konkret für Sie oder ihren Pflegerischen Direktor: Vor der Anordnung eines Betretungsverbotes gibt es keinen zwingenden Grund, Arbeitnehmer oder sonst Tätige zu kündigen, freizustellen oder anderweitig auszuschließen. Im Gegenteil, Sie sollten zwingend, wie aus dem Rechtsanwaltsschreiben von Herrn Besecke an das Universitätsklinikums Magdeburg hervorgeht, es als Ihre Pflicht ansehen, als verantwortungsbewusster Ärztlicher Direktor, das Gespräch mit dem Gesundheitsamt zu suchen und dieses über die Dringlichkeit des Fortbestandes jedes einzelnen Mitarbeiters – 75 Personen – hinzuweisen.
[...]
Weiter bestürzt mich, dass Sie also bereit sind 60 Mitarbeiter mit Patientenkontakt vor die Türe zu werfen, weil diese auf das Recht „die Würde des Menschen ist unantastbar“ bestehen, geben im Interview aber offen zu, dass das Klinikum an seine Belastungsgrenze gelangt, wenn Mitarbeiter in Quarantäne müssen? Immerhin haben Sie zumindest selbst reflektiert, dass diese Impfung nicht einmal vor einem schweren Verlauf schützt, weshalb diese Impfung unweigerlich und ausschließlich auf freiwilliger Basis statt finden darf.
Dass Sie in ihrem Klinikum als Ärztlicher Direktor eine pflegerische Minderheit ausgrenzen, ist nicht nur vor dem Hintergrund des Pflegenotstandes – den Sie offenkundig zu leugnen versuchen – ein Skandal.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen Moment der stillen Reflexion dessen, was Sie hier mit Pflegefachpersonal, welches nicht nur in Deutschland händeringend gesucht wird, ohne jegliche rechtliche Grundlage vollziehen wollen. [...]
Werfen Sie einen Blick nach Amerika, Großbritannien, die Kanadische Gemeinde in Quebec, alle haben erkannt, dass Pflegefachpersonal eines der wichtigsten Ressourcen eines Krankenhauses darstellt und ohne dieses eine adäquate Patientenversorgung nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Krankenschwester Sabrina“
Hier der gesamte Brief
https://fuehrungskraft-mit-herz.zwitschern.net/2022/02/03/wieso-sich-pfleger-henning-lachmann-an-die-oeffentlichkeit-wendet-ich-mich-deshalb-an-den-aerztlichen-direktor-wenden-muss/
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