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Die neue Frist am 15. Juni 2022 ist vor allem eine für die kom | Infos/Aufrufe/Aktionen Gesundheitswesen in der Krise

Die neue Frist am 15. Juni 2022 ist vor allem eine für die kommunalen Gesundheitsämter, um die Impfnachweise überprüfen zu können.

Kommt es zum Äußersten, kann das Gesundheitsamt dem Mitarbeiter das Betreten der Pflegeeinrichtung verbieten. Aber bis dahin ist es ein langer Weg. So schreibt das Ministerium: „Bei der Entscheidung darüber, ob ein Betretens- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden soll, sind sowohl personenbezogene Aspekte (zum Beispiel die Art der Tätigkeit) als auch die konkrete Situation in der Einrichtung oder dem Unternehmen zu berücksichtigen.“
Ob die Frist bis zum 15. Juni ausreicht, ist unklar.
Denn wenn nicht standardisiert, sondern jeder Fall individuell angepackt werden soll, dann kann das dauern.

https://www.derwesten.de/region/impfpflicht-in-nrw-frist-pflege-novavax-impfung-id234703649.html