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EMA löscht rund 10 % der SCHADENFÄLLE - interessant dazu : ht | Freie Impfentscheidung gegen Zwangsmaßnahmen

EMA löscht rund 10 % der SCHADENFÄLLE - interessant dazu :
https://tkp.at/2021/07/28/die-verschwundenen-impfschadensfaelle-der-ema-datenbank/

Auszug :

Es gibt ohnehin e. STARKE HEMMSCHWELLE, EINEN IMPFSCHADEN ZU MELDEN, denn sowohl der Arzt als auch der Geimpfte haben eine positive Erwartungshaltung und sind darum bereit, ein gewisses Maß an Nebenwirkungen zu akzeptieren.

Es kommt also NUR NACH WIRKLICH SCHWERWIEGENDEN SYMPTOMEN o. einem Umdenkprozess in Bezug auf die Impfung zur MELDUNG.

Der Meldende sollte sich der Sache sehr sicher sein, zumal es hier nur um einen Verdacht einer Impfreaktion geht.

Der RÜCKZUG EINER MELDUNG bedeutet also, dass der VERDACHT KOMPLETT AUSGERÄUMT ist.

Wann kann aber ein Verdacht komplett ausgeräumt werden?

Bei einem VERSTORBENEN kann eine OBDUKTION Sicherheit geben, bei einem noch lebenden Menschen die RICHTERLICHE ENTSCHEIDUNG auf eine Schadensersatzklage.

BEIDES IST SEHR SELTEN, UND RECHTFERTIGT NICHT EINE GRÖSSERE ZAHL VON GELÖSCHTEN FÄLLEN.