2021-12-10 18:14:55
Aktuelle Meldung
Bundestag beschließt Impfpflicht für Menschen in Gesundheitsberufen Details der Regelung
Menschen, die
in Kliniken und in der Pflege arbeiten, müssen ab Mitte März gegen Corona geimpft sein. Dies hat der Deutsche Bundestag
heute beschlossen. Für den entsprechenden gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur
Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie stimmten 571 Abgeordnete, 80 lehnten ihn ab. Es gab 38 Enthaltungen.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Die neue Bundesregierung will, daß Mitarbeiter von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Geburtshäusern ab 15. März 2022 befristet bis Jahresende nachweisen müssen, vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder genesen zu sein. Akzeptiert wird auch ein ärztliches Attest, sofern jemand nicht geimpft werden kann.
Was nun gelten soll: Für
bestehende und
bis zum 15. März 2022 einzugehende Tätigkeitsverhältnisse müssen die Nachweise bis zum 15. März 2022 vorliegen.
Neue Tätigkeitsverhältnisse können ab dem 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden.
Nachweise, die ab dem 16. März 2022 durch Zeitablauf ihre Gültigkeit verlieren, müssen innerhalb eines Monats nach Ablauf der Gültigkeit bei der Einrichtungs- oder Unternehmensleitung durch Vorlage eines gültigen Nachweises ersetzt werden.
Bestehen
Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises, kann das Gesundheitsamt Ermittlungen einleiten und einer Person, die trotz der Anforderung keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Aufforderung zu einer ärztlichen Untersuchung nicht folgt, untersagen, daß sie die Räume der Einrichtung oder des Unternehmens betritt oder in einer solchen Einrichtung oder einem solchen Unternehmen tätig wird.
Sitzungsbericht Bundestag
Zum Bericht in der ZEIT
Kommentar: Die Regelung kommt eine Berufsverbot für Teile der Beschäftigten gleich und stellt ein Zugangshindernis für bestimmte Bewerber dar. Insbesondere dieser Punkt dürfte europarechtswidrig sein, jedenfalls verstößt all dies gegen die Menschenwürde und die
Berufsfreiheit.
Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
Anwalt für Grundrechte & Demokratie Telegram: t.me/RA_Christ
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