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Impfpflicht für Gesundheitspersonal beschlossen Im Kampf ge | Kopfkino 🍿 & Ideenstifte

Impfpflicht für Gesundheitspersonal beschlossen

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der Bundestag heute eine erste begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal und weitere Krisenregelungen beschlossen. Obgleich es bereits eine Testpflicht in sensiblen Bereichen gibt, müssen medizinisch pflegerische Angestellte in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen geimpft sein – oder einen Genesenennachweis vorlegen. Die Pflicht gilt analog zum geänderten Infektionsschutzgesetz vorerst bis zum 15. März 2022.

Es sind unbezahlte Freistellungen zu erwarten, wie auch Kündigungen seitens der Arbeitnehmer. In der Folge dürfte dies die Belastung des verbleibenden Personals erhöhen und die Bettenkapazität gemäß Patientenschlüssel verringern.

Für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen stimmten am Freitag 571 Abgeordnete.

Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich. Am Nachmittag soll darüber auch noch der Bundesrat in einer Sondersitzung abschließend entscheiden.

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