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Wien. Der erste Gesetzesentwurf zur Impfpflicht ist da und sol | Kopfkino 🍿 & Ideenstifte

Wien. Der erste Gesetzesentwurf zur Impfpflicht ist da und soll ab 1. Februar 2022 gelten. Darin steht etwa: Wer bis 15. März 2022 keine Impfung hat, muss bis zu 600 € Strafe zahlen, die alle drei Monate fällig wird. Damit drohen Impf-Verweigerern im Jahr maximal 2.400 Euro Strafe. Wer nicht einzahlt muss mit einer Strafe bis zu 3.600 Euro rechnen. Gelten soll die Impfpflicht, wie oe24 bereits berichtete, ab 14 Jahren.

Ausgenommen sind:

Schwangere
Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Genesene (für die Dauer von 180 Tage nach einer Infektion)
Personen unter 14 Jahren

Drei Impfungen notwendig

Die Impfpflicht umfasst drei Stiche: Die Erstimpfung ist ab 1.2.2022 Pflicht, die Zweitimpfung frühestens 14 und spätestens 42 Tage nach der Erstimpfung – schließlich die Drittimpfung frühestens 120 Tage und maximal 270 Tage nach der Vorimpfung.


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