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Im Kanton Bern sind ausländische Erntehelferinnen und -helfer | Kopfkino 🍿 & Ideenstifte

Im Kanton Bern sind ausländische Erntehelferinnen und -helfer im Gemüse- und Obstbau von einer Quarantänepflicht bei der Einreise ausgenommen. Allerdings müssen die Einreisenden einen negativen PCR-Test vorweisen können oder sich unmittelbar nach der Einreise testen lassen. Für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sei es wichtig zu wissen, dass ein Nachtest nach 7 Tagen ausserdem obligatorisch sei, teilt der Berner Bauernverband mit.

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