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Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Impfpflicht in | homeopathy stapper.com

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Impfpflicht in der Pflege ab

"Mit dem heute veröffentlichten Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, über den die Beschwerdeführer erreichen wollten, die festgelegte "einrichtungsbezogene Impfpflicht" vorläufig auszusetzen.

Der juristische Sachverhalt stellte sich laut offiziellen Angaben des Bundesverfassungsgerichts bis zum heutigen Beschluss folgendermaßen dar:

"Nach § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG müssen die in bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen des Gesundheitswesens und der Pflege tätigen Personen ab dem 15. März 2022 geimpft oder genesen sein. Bis zum Ablauf des 15. März 2022 haben sie daher der Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens einen Impf- oder Genesenennachweis oder aber ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer medizinischen Kontraindikation vorzulegen."

Die nun behandelte Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht in bestimmten Bereichen formulierte "Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 20a IfSG gewählten gesetzlichen Regelungstechnik einer doppelten dynamischen Verweisung, da die Vorschrift auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweist, die ihrerseits wiederum auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweist", die jedoch zumindest seitens des Verfassungsgerichts unter dem Punkt: "Wesentliche Erwägungen des Senats" bestätigt wurden."

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https://de.rt.com/inland/131368-bundesverfassungsgericht-lehnt-eilantrag-gegen-impfpflicht/