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Die Antwort in Kurzform: Es ist noch nicht klar, inwieweit es | Holger Fischer Rechtsanwalt

Die Antwort in Kurzform: Es ist noch nicht klar, inwieweit es Ausnahmen bei denkmalgeschützten Häusern geben wird. Über Holzpellets-Heizung nachdenken - oder man kommt um die Wärmepumpe nicht herum.

Das bedeutet faktisch: Viele Häuser ohne aufwändige energetische Sanierung (bei vielen Gebäuden wird sie schlicht nicht möglich sein) werden im Winter künftig kalt bleiben und damit unbewohnbar werden. Der Vorkriegsbaubestand und mit ihm unsere Alt- und Innenstädte und die Ortskerne der Dörfer werden unbewohnbar. Der Rest der Bevölkerung wird gezwungen, zwecks Effizienzsteigerung der Wärmepumpen die Fassaden zu dämmen, die Rolläden zu erneuern und Drei-Scheiben-Fenster einzubauen und sich zu verschulden, wenn er denn überhaupt einen Kredit bekommt. Daran ändern die in Aussicht gestellten Förderungen nichts. Das ist die Wahrheit.
Noch gutverdienende Ökos mit Mietvertrag, die sich die Miete in der Innenstadt leisten können, oder Anhänger der Vergesellschaftung allen Privateigentums mögen jubilieren, weil es ihr kapitalistischer Hauseigentümer für sie richten soll. Wenn der aber auch keine Lösung parat hat, müssen auch sie sich anderen Wohnraum suchen.
Das Thema hat derart gigantische Dimensionen, dass es verwundert, wie wenig Protest sich in der Bevölkerung regt und wie wenig sich am Wahlverhalten in der Bevölkerung laut Umfragen ändert. Offenbar rechnen viele immer noch damit, das Gesetz könne gestoppt werden. Nur: von wem?
Es handelt sich um enteignungsgleiche Eingriffe, wenn Gebäude, die bisher zu Wohnzwecken dienten, diese Bestimmung künftig verlieren. Irgendwer muss vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und versuchen zu retten, was zu retten ist.