GUTE ARBEIT MUSS DOCH BELOHNT WERDEN In dem Gesetzentwurf au | TEAM HEIMAT - Politik - Wirtschaft - Soziales
GUTE ARBEIT MUSS DOCH BELOHNT WERDEN
In dem Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium, über den „Bild am Sonntag“ berichtet, heißt es: „Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise wird Mitgliedern der Bundesregierung für Juni eine einmalige Sonderzahlung von 1240 Euro, für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine Sonderzahlung von monatlich 220 Euro gewährt.“
Na ja, der Gesetzentwurf ist noch nicht beraten worden. Nun denn, schauen wir mal ob sie sich Ihre spitzen Arbeit entlohnen werden.
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