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Das RKI hat keine gesetzgebende Kompetenz Der Bundesrat hat | Hannig.Recht

Das RKI hat keine gesetzgebende Kompetenz

Der Bundesrat hat beschlossen, dass das RKI nun willkürlich "Anpassungen" an die C-Schutzverordnung vornehmen kann. Der 1. Streich war die Kürzung des Genesenenstatus. Was wird als Nächstes kommen Es scheint in Vergessenheit geraten zu sein, dass das RKI keinerlei Legitimation zu solchen Handlungen hat. Den ganzen Irrsinn gibts im Video!