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Angriffsplanungen auf Krimbrücke – Generalbundesanwalt lehnt Ermittlungen gegen Taurus-Offiziere ab
Im Nachgang des sog. Taurus-Leak, bei dem vier hochrangige Bundeswehroffiziere, darunter die Generäle Gerhartz und Graefe darüber sprachen, wie man die Krim-Brücke mittels Taurus-Marschflugkörpern aus deutscher Produktion angreifen und zerstören könnte, wurden eine Vielzahl von Strafanzeigen wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen § 13 des Völkerstrafgesetzbuches ("Verbrechen der Aggression") erstattet. HAINTZ.media liegt nun - soweit ersichtlich - die erste Ablehnung der Einleitung von Ermittlungen des Generalbundesanwalts vor.
Von Markus Haintz, weiterlesen auf HAINTZ.media
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