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Rechtsanwalt Alexander Christ auf X zum Guérot-Urteil des Arbe | HAINTZ.media

Rechtsanwalt Alexander Christ auf X zum Guérot-Urteil des Arbeitsgerichts Bonn, welches erstinstanzlich die Kündigung von Frau Guérot durch die Universität Bonn als rechtmäßig ansieht und Guérot´s Klage heute abgewiesen hat

"Ich habe mich soeben mit dem Prozeßbevollmächtigten von Ulrike #Guérot ausgetauscht, der die erstinstanzliche klageabweisende Entscheidung vor dem #Arbeitsgericht #Bonn bestätigt hat. Laut dem Berliner Kollegen Rechtsanwalt Tobias Gall erfolgte bisher naturgemäß nur eine mündliche Urteilsbegründung, die allerdings auf einer, so Gall, »sicher falschen Argumentation« aufbaue, die die Klägerin Ulrike Guérot sehr zuversichtlich für die Berufungsinstanz stimme. Das Verfahren geht also in der zweiten Instanz weiter. #UniversitätBonn"